Nach bestandener Heilpraktikerprüfung erhalten Sie die Erlaubnis zur Führung des Titels Heilpraktiker und damit verbunden die Erlaubnis zur "Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung".
In dieser Qualifikation ist die Behandlung von körperlichen wie auch psychischen Leiden eingeschlossen. Als zugelassener Heilpraktiker dürfen Sie somit auch psychotherapeutisch an Patienten vorgehen und sie behandeln. Die Erlaubnis erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Sie gilt ohne zeitliche Einschränkung, d.h. sie braucht auch bei längerer Nichtausübung der Tätigkeit nicht erneuert zu werden.
In der BRD gibt es neben ca. 180.000 Ärzten ca. 21.000 Personen, die im Besitz der Erlaubnis zur Ausübung des Heilpraktikerberufs sind, hiervon sind etwa 12.000 Frauen. Die Zahl der hauptberuflich tätigen Heilpraktiker beträgt ca. 7000. Insgesamt ist das also eine relativ geringe Zahl "alternativer" Heilkundiger, gemessen an der Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, die dem Berufsstand des Heilpraktiker entgegengebracht wird.
Die Zahl der Heilpraktiker wird sich in Zukunft weiter erhöhen bei deutlich gestiegener Aufklärung der Bevölkerung bezüglich der Vorteile naturbezogener Heilmethoden gegenüber den Risiken symptomorientierter Vorgehensweisen der Schulmedizin und dem damit weiter anhaltendem Trend zur Ganzheitsmedizin.
In Anbetracht immens steigender Kosten des öffentlichen Gesundheitswesens zeichnet sich außerdem eine politisch gewollte zunehmende finanzielle Verantwortungsbereitschaft der Patienten bezüglich Gesundheit und Prävention ab.
„Gesundheit und Erfolg ist eine Frage der Entscheidung, die wir treffen, und der Verantwortung, die wir bereit sind zu übernehmen”
(G.D.)
Gemäß dem geschlossenen Behandlungsvertrag zwischen Heilpraktiker und Patient werden alle am Patienten vorgenommenen Tätigkeiten direkt mit diesem via Privatliquidation abgerechnet. Der Patient kann die Rechnung des Heilpraktiker an seine private Krankenversicherung (ggf. Zusatzversicherung) zur Erstattung weitergeben. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden Heilpraktikerkosten meist nicht übernommen. Fast alle privaten Krankenkassen und einige Beamtenkassen erkennen Heilpraktiker-
liquidationen an und übernehmen in der Regel die Kosten für Verordnung und Behandlung. Behördenbedienstete und Beamte erhalten teilweise Beihilfe, jedoch in unterschiedlichem Umfang.